Betriebliche Vorsorge
Unter dem Begriff betriebliche Vorsorge fassen wir die Möglichkeiten zusammen, die die Belegschaft – also sämtliche Mitarbeiter – nutzen können, um bestimmte Verfahren über den Betrieb abzusichern. Der Betrieb übernimmt die Beitragszahlung und ist gleichzeitig auch Versicherungsnehmer. Die Mitarbeiter sind ganz (oder teilweise) versicherte Personen und gleichzeitig bezugsberechtigte Personen.
- Versicherungsnehmerin = der Betrieb
- Versicherte Person = Mitarbeiter (ganz oder in Teilen)
- Beitragszahler = der Betrieb
- Bezugsrecht von Leistungen = Arbeitnehmer
Der Unternehmensinhaber, auch Gesellschaftergeschäftsführer (GGF) genannt, kann dabei eine Sonderrolle spielen. Für Unternehmensinhaber gibt es noch Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge, die über das Maß der restlichen Mitarbeiter hinausgehen können.