Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherung

Für Gastronomiebetriebe, für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen oder auch für Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser oder Altersheime, kann durch eine behördlich verhängte Betriebs­schließung schnell das wirtschaftliche Aus drohen. Sind z. B. Lebensmittel mit Salmonellen verseucht oder wird bei einem anderen Mitarbeiter eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit festgestellt, hat das dramatische Folgen für Ihren Betrieb. In diesen Fällen kann die zuständige Behörde nach dem IfSG beispielsweise folgende Maßnahmen anordnen: Schließung des Betriebes, Desinfektion der Betriebsräume, Vernichtung desinfizierter Waren und Vorräte sowie Tätigkeitsverbote für beschäftigte Mitarbeiter.

Die Betriebsschließungsversicherung deckt den entgangenen Betriebsgewinn und die entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen.

Die Betriebsschließungsversicherung im Überblick

Wer benötigt eine Betriebsschließungsversicherung?

Vor allem dort, wo Lebensmittel produziert, weiterverarbeitet, veredelt, verpackt und verteilt werden oder mit ihnen gehandelt wird, besteht das erhöhte Risiko, dass – trotz Einhaltung der Hygienevorschriften – Keime oder Krankheitserreger auftreten und verbreitet werden. Somit ist die Betriebsschließungsversicherung für Gastronomiebetriebe praktisch unverzichtbar. Gleiches gilt aber auch für Betriebe, in denen sich Krankheiten z. B. durch Pflegepersonal schnell verbreiten können, beispielsweise Altersheime, Pflegeheime oder Krankenhäuser. Oft genügt schon der reine Verdacht einer ansteckenden Infektion oder eines Krankheitserregers, um eine vollständige Betriebsschließung zu veranlassen.  

  • Gastronomiebetriebe
  • Altersheime
  • Pflegeheime
  • Krankenhäuser


Was leistet eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung eines Betriebs ersetzt Schäden, die aufgrund einer angeordneten Betriebsschließung entstehen. Dazu zählen in erster Linie die Vermögensschäden, wenn ein Betrieb beispielsweise keinen Umsatz generieren kann, aber die Mitarbeiter sowie die Räumlichkeiten weiterhin bezahlt werden müssen. Aber auch Sachschäden wie Waren, die verderben und ersetzt werden müssen, werden von der Versicherung übernommen.


Was ist in der Betriebsschließungsversicherung versichert?

Was neben der Betriebsschließungsversicherung noch interessant für Sie sein könnte


Welche Schäden sind versichert?

Hier sehen Sie Schadensbeispiele, die mit der Betriebsschließungsversicherung versichert sind.

  • Lebensmittelvergiftungen
    Gäste einer Geburtstagsgesellschaft im versicherten Restaurant erkrankten nach Einnahme des Essens. Bei einigen Erkrankten wurden Salmonellen nachgewiesen. Das Gesundheitsamt und das Amt für Lebensmittelüberwachung überprüften wenige Tage nach der Geburtstagsfeier den Betrieb, nahmen Lebensmittel- und Stuhlproben von Mitarbeitern. Aufgrund der Betriebsüberprüfung ordnete das Amt für Lebensmittelüberwachung die sofortige Schließung des Betriebes wegen des dringenden Verdachtes auf Lebensmittelvergiftungen und akute Gesundheitsgefahr an.
    Diese behördliche Prüfung ergab auch, dass Mitarbeiter des Versicherungsnehmers Träger von Salmonellen waren. Bis zur erneuten Abnahme und Freigabe des Betriebes im Rahmen der behördlichen Nachkontrolle blieb der Betrieb sechs Tage geschlossen.

    Kosten für entgangene Einnahmen nach 2 Wochen Schließung: 23.500€
    Kosten für Mitarbeiter und Miete: 6.000€
    Gesamtkosten: 28.500€
  • Viren im Seniorenheim
    Mehrere Bewohner eines Alten- und Seniorenheimes erkranken an Brechdurchfall, wobei bei einem Bewohner der Norwalkvirus festgestellt wird. Nachdem der Betreiber diese Erkrankung ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt gemeldet hat, ergehen entsprechende gesundheitsbehördliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber. Unter anderem wurde ein Tätigkeitsverbot für das erkrankte Personal verhängt und strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Mundschutz angeordnet.

    zusätzliche Kosten für Ersatzpersonal: 10.000€
    Kosten für Schutzkleidung: 3.000€
    Gesamtkosten: 13.000€


Welche Schäden sind in der Betriebsschließungsversicherung nicht versichert?

  • Schäden die durch Naturereignisse, durch Grundwasser oder Ableitung von Betriebswässern entstehen
  • Schäden an Schlachttieren, die nach Beschauung für nicht tauglich erklärt und die nach Einfuhr von der Fleischbeschauung für untauglich erklärt wurden
  • Schäden an Waren, die bereits bei Lieferung an den Betrieb verseucht waren. Unterstützung bekommen Sie hier nur durch eine Rechtsschutzversicherung
  • Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung des Staates hat


Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?

Der Versicherungsschutz gilt generell für den festgelegten Versicherungsort und die festgelegte Tätigkeit.


Was ist wichtig bei einer Betriebsschließungsversicherung?

Korrekte Tätigkeitsbeschreibung

Achten Sie bei der Tätigkeitsbeschreibung auf die korrekte Angabe aller Tätigkeiten Ihres Unternehmens. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.

Ausreichend hohe Deckungssummen

Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme.

Leistungen im Detail berücksichtigen

Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob der Neuwert oder der Zeitwert entschädigt wird. Sie können einen Deckungsvergleich von Experten erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir bieten Ihnen zudem persönliche und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen.

Laufzeit

Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte bei mehrjährigen Verträgen angeboten. Gleichzeitig sind Sie dadurch weniger flexibel.


Wie viel kostet eine Betriebsschließungsversicherung? 

Eine Betriebsschließungsversicherung gibt es ab 600 EUR pro Jahr. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.

Wovon ist der Beitrag abhängig?

  • Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
  • erweiterte Tätigkeiten (z. B. Gastronom / lebenesmittelverarbeitender Betrieb)
  • Versicherungssummen
  • Selbstbeteiligung
  • Unternehmensgröße
  • Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
  • Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
  • Laufzeit

Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst

Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sog. Jahresmeldebogen und können hier die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.


Häufige Fragen zur Betriebsschließungsversicherung

Wie ist die Zahlweise einer Betriebsschließungsversicherung?

Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir auch immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl die vorgeschlagenen Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:

  • jährlich
  • halbjährlich (3-5% Zuschlag)
  • vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
  • monatlich (5-15% Zuschlag)

Welche Laufzeit soll ich wählen?

Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Manchmal ist auch ein unterschiedlicher Ablauf möglich. Wir empfehlen daher in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr.

Was ist eine abweichende Hauptfälligkeit?

Bei der Laufzeit können Sie auch eine abweichende Hauptfälligkeit wählen. Sie beginnen beispielsweise den Vertrag zum 15.10. eines Jahres. Die Hauptfälligkeit soll aber zum 01.01. sein. Dann beginnt der Vertrag zwar bereits zum 15.10., aber wird erst ab 01.01. für ein Jahr voll gezählt. Das Kündigungsdatum beträgt dann 31.12. des Folgejahres. Der Beginn wäre in diesem Fall der 15.10. und der Ablauf der 31.12. des Folgejahres.

Wo steht der Beginn und der Ablauf des Vertrags? 

Beginn und Ablauf eines Vertrages können Sie aus dem Versicherungsschein entnehmen. Diese sind meist auf der ersten Seite präsent.

Wann kann ich kündigen?

Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.

Wie ist die Kündigungsfrist? 

Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, musst du die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Du hast als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht. Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, kannst du außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen haben.
Ebenfalls hat der Kunde als auch Versicherer das Recht nach einem Schadenfall die Versicherung zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden gekündigt werden.

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