Für Gastronomiebetriebe, für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen oder auch für Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser oder Altersheime, kann durch eine behördlich verhängte Betriebsschließung schnell das wirtschaftliche Aus drohen. Sind z. B. Lebensmittel mit Salmonellen verseucht oder wird bei einem anderen Mitarbeiter eine nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheit festgestellt, hat das dramatische Folgen für deinen Betrieb. In diesen Fällen kann die zuständige Behörde nach dem IfSG beispielsweise folgende Maßnahmen anordnen: Schließung des Betriebes, Desinfektion der Betriebsräume, Vernichtung desinfizierter Waren und Vorräte sowie Tätigkeitsverbote für beschäftigte Mitarbeiter.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt den entgangenen Betriebsgewinn und die entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die dir durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen.