Praxisausfallversicherung

Praxisausfallversicherung

Als Selbstständiger hängt der Erfolg Ihres Unternehmens maßgeblich von Ihrer Kompetenz und Ihrem Einsatz ab. Der Erfolg Ihres Unternehmens basiert auf Ihrer kontinuierlichen Präsenz im Büro, der Praxis oder der Kanzlei. Ihre persönliche Anwesenheit gehört dazu, wenn Sie Klienten, Patienten oder Kunden zufriedenstellen wollen. Doch gerade dieser Umstand ist mit enormen Risiken behaftet, die sich leider nicht kalkulieren lassen. Sollten Sie z. B. als Arzt, Apotheker, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer wegen eines Unfalls oder einer Krankheit ausfallen, können Sie sich mit der Betriebs-/Praxisausfallversicherung finanziell den Rücken freihalten. Die Kosten für Miete, Personal oder Strom laufen schließlich weiter.

Die Praxisausfallversicherung im Überblick

Wer benötigt eine Praxisausfallversicherung?

Eine Praxisausfallversicherung ist für alle Selbstständigen sinnvoll, von denen das Fortbestehen einer Praxis/eines Betrieb im Fall einer Arbeitsunfähigkeit abhängig ist. Sie müssen zwingend anwesend sein, damit die Kunden/Patienten bedient werden können. Dazu gehören klassischerweise:

  • niedergelassene Ärzte
  • Tierärzte
  • verkammerte Berufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Architekten
  • Ingenieure


Was leistet eine Praxisausfallversicherung?

Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung eines Betriebs/ einer Praxis hat verschiedene Leistungsinhalte:

  • Zahlung von Ertragsausfall durch einen versicherten Schaden
  • Zahlung von Mehrkosten (z. B. das Gehalt eines Vertreters)


Was ist in der Praxisausfallversicherung versichert?

Wenn Sie Ihre Praxis vorübergehend schließen müssen, fallen leider dennoch laufende Kosten an, die trotz des Ertragsausfalles weiter gedeckt werden müssen. Solche Kosten könnten beispielsweise Miete, Pacht, Leasing, Bürokosten wie Strom oder Wasser, Steuern, Versicherungsbeiträge oder auch Buchführungs- und Finanzierungskosten sein. Für diese kommt eine Praxisausfallversicherung auf.

Folgende Risiken sind versichert:

  • Krankheit des Praxisbetreibers
  • Unfall des Praxisbetreibers
  • Quarantäne

Wollen Sie Beitragskosten einsparen, so lassen sich auch mit der Praxisausfallversicherung Karenzzeiten vertraglich vereinbaren. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach einem bestimmten Zeitraum die Kosten übernimmt.


Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?

Bei einigen Praxisausfallversicherungen ist neben der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person und der Quarantäne noch folgendes absicherbar

  • Brand/Blitzschlag/Explosion/Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Ob dieser Einschluss sinnvoll ist, hängt davon ab, ob bereits eine Absicherung mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung oder Praxisunterbrechungsversicherung besteht. Diese Police leistet darüber hinaus bei einigen Elementarschäden und ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme neben den weiterlaufenden Betriebskosten auch den entgangenen Gewinn.


Welche verwandten Themen gibt es bei der Praxisausfallversicherung?


Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?

Der Versicherungsschutz in der Praxisausfallversicherung gilt generell:

  • auf dem eigenen Betriebsgrundstück
  • in der Betriebsstätte
  • in Niederlassungen


Schadenbeispiele

  • Skiunfall
    Ein niedergelassener Arzt stürzt beim Skifahren und verletzt sich schwer. Er muss operiert und mehrere Wochen stationär behandelt werden. Anschließend steht ein Aufenthalt in einer REHA-Klinik an. In dieser Zeit muss er seine Praxis schließen, was für den Arzt erhebliche Umsatzeinbußen bedeutet. Die anfallenden regelmäßigen Kosten wie Miete, Strom und Personal werden von seiner Praxisausfall­versicherung übernommen.
  • Bandscheibenvorfall
    Ein Steuerberater muss wegen eines Bandscheibenvorfalls stationär behandelt werden. Während seines Kranken­haus­aufenthalts bleibt ihm nichts anderes übrig, als seine Kanzlei vorübergehend zu schließen. In dieser Zeit kann er keine Klienten bedienen und somit auch kein Geld verdienen. Die Kosten für seine Kanzlei­räume sowie den Lohn seiner Mitarbeiterin übernimmt die Betriebs­ausfallversicherung des selbstständigen Steuerberaters.


Welche Schäden sind in der Praxisausfallversicherung nicht versichert?

Sachschäden sind in den meisten Fällen nicht versichert. Wenn Sie bspw. wegen eines Brandes nicht arbeiten können, müssten Sie für Versicherungsschutz zusätzliche Bausteine einschließen oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung in Ihrer Inhaltsversicherung mitversichert haben. Die Praxisausfallversicherung deckt normalerweise wirklich nur die personenbezogenen Ausfallschäden ab.


Was ist wichtig bei einer Praxisausfallversicherung?

Ausreichend hohe Deckungssummen

Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme, um die Kosten eines Praxisausfalls abdecken zu können.

Leistungen im Detail berücksichtigen

Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob der Neuwert oder der Zeitwert entschädigt wird. Sie können von Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir bieten Ihnen zudem persönliche und individuelle Beratung.

Laufzeit

Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte bei mehrjährigen Verträgen angeboten. Gleichzeitig sind Sie dadurch weniger flexibel.


Wie viel kostet eine Praxisausfallversicherung? 

Eine Praxisausfallversicherung ist bereits unter 500 EUR pro Jahr möglich.

Wovon ist der Beitrag abhängig?

  • Versicherungssummen (Deckungssumme)
  • Selbstbeteiligung
  • Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
  • Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
  • Laufzeit


Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfall und Ertragsausfall?

Praxisausfall versichert Personen und deren Ausfall, Ertragsausfall versichert Sachwerte und deren Ausfall.

Was sind Mehrkosten?

Überstunden, Mehrarbeit infolge eines Versicherungsfalles

Warum heißt es manchmal Praxisausfall und manchmal Betriebsausfall?

Bei Praxisausfall spricht man von Ärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern, bei Betriebsausfall bei verkammerten Berufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, Apotheker, Architekten und Ingenieuren

Was ist der Unterschied zwischen der Praxisausfall- und einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

Vielfach ist in herkömmlichen Inventarversicherungen auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung eingeschlossen, doch bietet dieser Zusatz in der Regel keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Der Grund dafür ist, dass meist nur ein Pauschalbetrag angenommen wird, der nicht Ihren tatsächlichen Ausfall abdeckt. Darüber hinaus werden bei der Inventarversicherung keine Risiken versichert, die durch einen Unfall oder eine Krankheit zu einem finanziellen Ausfall führen.

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