Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?
Der Versicherungsschutz in der Inhaltsversicherung gilt generell für alle Sachwerte:
- auf dem eigenen Betriebsgrundstück
- in der Betriebsstätte
- im Auto (optional versicherbar)
- Materialien auf fremden Grundstücken (optional versicherbar)
Auch ist es ggf. wichtig Mitarbeiter auf fremden Tätigkeiten zu benennen, da das Risiko hier größer ist einen Schaden außerhalb der Betriebsstätte zu verursachen. Ein Friseur, der ausschließlich in einem Salon arbeitet hat ein anderes Risiko als ein Friseur, der mobil ist und die Dienstleistung bei seinem Kunden erbringt. Hier kann schlichtweg mehr „kaputt gehen“ oder gestohlen werden.
Auslandsrisiken beachten:
- innerhalb von Deutschland (Inland)
- innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Asien, USA/Kanada)
Generell ist hierbei der Geltungsbereich zu prüfen: Leistet der Inhaltsversicherer auch bei Schäden im außereuropäischen Ausland? Auch bestehen meist Einschränkungen für manche Länder. Beispielsweise wird häufig USA/Kanada ausgeschlossen, da hier sehr hohe Schadenersatzforderungen üblich sind.