Inhaltsversicherung Gewerbe

Inhaltsversicherung

Die geschäftliche Einrichtung wie Mobiliar, Werkzeug als auch Waren und Lagerbestände gehören zum Geschäftsinhalt. Die Inhaltsversicherung sichert diese gegen Gefahren ab. Sollte das Inventar beschädigt oder sogar zerstört werden, bezahlt die Inhaltsversicherung den entstandenen Schaden und ersetzt den Geschäftsinhalt. Das zerstörte Gut wird in der Regel zum Neuwert ersetzt.


Die wichtigsten Bausteine der Inhaltsversicherung

Die folgenden Bausteine (Absicherung der Gefahren) gehören zu den absoluten „Basics“.
(Klicken Sie diese für mehr Informationen an.) 

Feuer

Die Inhaltsversicherung versichert alle Feuergefahren. Hierzu gehören auch Brand, Explosion oder Biltzschlag sofern ein Feuer entsteht. Die Versicherung übernimmt Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten und alle weiteren schadenreduzierende Maßnahmen.

Üblicherweise nicht versichert: Sengschäden, Überspannungsschäden

Einbruchdiebstahl

Im Falle eines Einbruchs kommt die Versicherung für den Schaden auf und ersetzt gestohlene Dinge sowie den Schaden, der bei dem Einbruch entstanden ist. 

Üblicherweise nicht versichert: Schäden an Automaten und Registrierkassen

Sturm / Hagel

Bei Sturm kann auch der Betriebsinhalt beschädigt werden. Dringt infolge eines Sturms beispielsweise Wasser in die Betriebsräume und schädigt das Mobiliar, dann ist dies abgesichert. 

Üblicherweise nicht versichert:  Schäden durch Rückstau, Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen

Leitungswasser

Ein Rohrbruch kann sehr schnell zu einer Überschwemmung der Betriebsräume führen. Dies kann hohe Kosten für Ersatz oder Reparatur zur Folge haben. 

Üblicherweise nicht versichert: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwammbildung oder Sprinkleranlage

Elementarrisiken (Naturgefahren)

Die häufigsten Gefahren sind Überschwemmung und Hochwasser. Aber auch Erdrutsche, Erdsenkungen, Erdbeben und Lawinen gehören zu den Elementarrisiken. So muss man nicht einmal in einem hochwassergefährdetem Gebiet seinen Sitz haben, um von Überschwemmung betroffen zu sein. Ein Starkregen kann ausreichen, um ein Gebiet 1,50m unter Wasser zu setzen.

Betriebsunterbrechung

Führt ein Schaden der oberen Leistungsbausteine zu einem Betriebsausfall und der Betrieb kann nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung den finanziellen Ausgleich für den Ertragsausfall. Hier werden die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn erstattet. 

Wichtig: Bei Ergänzungsbausteinen zur Betriebsinhaltsversicherung wird häufig nur eine kleine Betriebsunterbrechung angeboten. Diese deckt nur eine begrenzte Summe ab und zahlt nur eine begrenzte Zeit (sog. „Haftzeit“). Sofern eine mittlere oder große Betriebsunterbrechung benötigt wird, muss das Risiko ggf. mit einer separaten Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.

Zusatzbausteine

Politische Gefahren

Hierunter werden vor allem innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigungen verstanden.

Extended Coverage

Dies meint bei vielen Versicherern eine „erweiterte Deckung“. Hierunter werden vor allem innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigungen verstanden.

Allgefahren-Deckung (All-Risk-Deckung) / unbenannte Gefahren

Meist kann auch eine Glasversicherung als Baustein eingeschlossen werden. Hier sind alle Glaselemente im Betrieb mitversichert. Auch kann der Vermieter die Verantwortung für Fenster und Türen im gewerblichen Mietverhältnis auf den Mieter umlegen. Insofern sollte dies auch vom Mieter versichert werden. 

Achtung: Da diese Zusatzbausteine meistens begrenzt sind, kann der Abschluss einer separaten Glasversicherung notwendig sein, z. B. bei großen Ladenfenstern, die eine gewisse Größe überschreiten.

  • Extended Coverage
    Hierunter werden vor allem innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigungen verstanden.
  • Allgefahren-Deckung (All-Risk-Deckung) / unbenannte Gefahren
    Unter der Allgefahrendeckung versteht man den Versicherungsschutz, der alle denkbaren Gefahren abdeckt. So werden hier in der Regel Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund (einfachen) Diebstahls, Einbruchdiebstahl, Raub zusammen gefasst. Soweit vom Versicherer nicht ausgeschlossen, sind also alle Gefahren versichert. Meist sind auch die Inhalte von „Extended Coverage“ mit in diesen Baustein eingeschlossen: Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Vandalismus, Graffiti-Schäden, Rauch- und Rußschäden, Sengschäden (kein offene Flamme), Überschallknall, Schlammlawinen, Schäden durch unterirdischen Baumwurzelbewuchs (Anheben oder Aufbrechen von/bei einem Weg/Straße), Aufzugsabsturz, Beschädigung bei Einbruch, Räumen durch Kriegsbomben (Blindgänger), Anprall von Gegenständen (z. B. umstürzender Strommast), Schäden durch Auslaufen und Verschütten von Flüssigkeiten.

    Ausgeschlossen sind meist: Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergie oder Vorsatz / grober Fahrlässigkeit.

Optionale Bausteine

Häufig können optionale Bausteine in der Inhaltsversicherung mitversichert werden, bei denen normalerweise separate Verträge notwendig sind. Solche pauschalen Ergänzungen sind gerade für kleine Betriebe sinnvoll, da man so unkompliziert den Versicherungsschutz erweitern kann. Bei der Wahl optionaler Bausteine beraten wir Sie gerne.

Glasversicherung

Meist kann auch eine Glasversicherung als Baustein eingeschlossen werden. Hier sind alle Glaselemente im Betrieb mitversichert. Auch kann der Vermieter die Verantwortung für Fenster und Türen im gewerblichen Mietverhältnis auf den Mieter umlegen. Insofern sollte dies auch vom Mieter versichert werden. Achtung: Da diese Zusatzbausteine meistens begrenzt sind, kann der Abschluss einer separaten Glasversicherung notwendig sein. Beispiel: Bei großen Ladenfenstern, die ein gewisse Größe überschreiten!

Werkverkehr / Autoinhalt

Die Autoinhaltsversicherung / Werkverkehrsversicherung sichert Schäden an unternehmenseigenen Transportmitteln und Gütern ab. Das betrifft Güter und Gegenstände, die ein Unternehmen besitzt oder von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt bekommt (z. B. durch Leasing) und nutzt.

Elektronikversicherung

Die Elektronik­versicherung ist speziell auf die Absicherung elektronischer Geräte ausgerichtet. Dieser Zusatzbaustein der Inhaltsversicherung bietet einen wichtigen Basisschutz für die komplette Geschäftsausstattung. Er deckt im Normalfall jedoch nur Schäden ab, die durch FeuerEinbruchdiebstahlSturmHagel oder Leitungswasser verursacht werden. Je nach Tarif lassen sich hier zusätzlich auch Elementarschäden durch Überschwemmung oder Erdbeben absichern.

Erweiterten Deckungsschutz wie bei fast allen Schäden, die bei Elektronik auftreten können, beispielsweise auch durch Bedienungsfehler, sogar wenn diese von den eigenen Mitarbeitern verursacht wurden, erhalten Sie nur mit einer eigenständigen Elektronikversicherung.

Überblick über die Inhaltsversicherung Gewerbe

Was ist in der Inhaltsversicherung versichert (versicherte Sachen)?

Der Versicherungsschutz gilt für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die vorhandenen Waren und Vorräte. Durch Zusatzbausteine kann die Betriebsunterbrechung (Ertragsausfall) ebenfalls versichert werden.


Welche Gefahren sind versichert?

Die Inhaltsversicherung schützt analog zu den obigen Bausteinen bei:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus und Raub,
  • Leitungswasser,
  • Sturm oder Hagel sowie
  • Elementargefahren,

sofern die betreffenden Gefahren versichert sind.


Was muss ich bei der Betriebsunterbrechung beachten?

Bei dem Ergänzungsbaustein Betriebsunterbrechung handelt es sich um eine Versicherung gegen Eigenschäden. Dieser trägt den finanziellen Ausfall bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund der versicherten Gefahren. Es werden die laufenden Kosten übernommen, wie zum Beispiel die Miete, laufende Personalkosten, Energiekosten, betriebliche Versicherungskosten, Steuern, Leasing und andere übliche Fixkosten. Zusätzlich wird auch der der entgangene Gewinn erstattet. Hierbei gibt es mehrere Formen:

Am wichtigsten ist die Absicherung einer Feuer-BU, da der Betrieb nach einem Brand meist komplett und für längere Zeit unmöglich ist. Sofern Summen und Haftzeit ausreicht, kann eine Klein-BU ausreichend sein. Besonders für kleinere Unternehmen ist dies eine einfache und kostengünstige Absicherung. Diese wichtige Absicherung wird leider von vielen Unternehmern vergessen. Mehr zu der Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfall) können Sie hier nachlesen.


Wo besteht Versicherungsschutz?

Wichtig ist: Der Versicherungsschutz gilt nur für die GeschäftsräumeBetriebsgebäude und Lagerräume, die im Versicherungsschein explizit angegeben sind. Darüber hinaus können folgende Leistungen ebenfalls mitversichert sein (je nach Tarif und Leistungsmerkmalen):

  • außerhalb der Betriebsstätte befindliche Sachen (Außenversicherung) Hier kann ggf. auch Inventar außerhalb des Grundstücks versichert sein. Zum Beispiel auf einer Geschäftsreise.
  • Raub (auf dem Grundstück oder bei Transport) Sofern ein Raub (Androhnung von Gewalt) vorliegt und hierbei Sachen entwendet werden ist dies meist auch mitversichert.
  • am Betriebsgebäude fest angebrachte Sachen Bei Außenanlagen kann auch die Inhaltsversicherung greifen. Dies betrifft häufig Leuchtreklame oder Werbetafeln.
  • Neu hinzukommende Betriebsgebäude (Übergangsfrist) Für neue Betriebsräume innerhalb des Landes gibt es normalerweise im Rahmen der Vorsorgedeckung einen Versicherungsschutz innerhalb einer gewissen Frist. Die neuen Betriebsräume sollten aber unbedingt schnellstmöglich dem Versicherer mitgeteilt werden. Meist gelten hier auch Begrenzungen.


Wichtige Leistungsmerkmale, auf die Sie achten sollten

  • Neuwertentschädigung: In der Regel erfolgt die Erstattung zum Neuwert. Es gibt jedoch immer Ausnahmen.
  • „goldene Regel“: In der Sachversicherung wird üblicherweise nach dem Neuwert, manchmal aber auch nach dem Zeitwert erstattet. Bei versicherten Sachen, die weniger als 40% Zeitwert haben, wird bei manchen Gesellschaften nur der Zeitwert erstattet. Gleiches gilt auch für Geräte und Mobiliar, die zwar neuwertig sind, sich aktuell aber nicht in Gebrauch befinden. Die Erstattung des Neuwerts trotz eines Zeitwerts von unter 40% wird als „goldene Regel“ bezeichnet.
  • Unterversicherungsverzicht: Der Unterversicherungsverzicht ist eine klare Bedingungsverbesserung. Hierbei wird immer bis zu einer vereinbarten Summe geleistet – unabhängig davon, ob die versicherte Summe ggf. zu niedrig angesetzt worden ist. Falls Sie dann unterversichert sind, erhalten Sie üblicherweise nur eine anteilige Erstattung. Bei einem Unterversicherungsverzicht haben Sie einen klaren Vorteil.
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: Manchmal verhalten sich Mitarbeiter grob fahrlässig. In einem solchen Fall kann es ebenfalls Abzüge in den Versicherungsleistungen geben. Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit stellt eine erhebliche Leistungsverbesserung dar.


Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Inhaltsversicherung sein?

Die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme (Deckungssumme) ist im Grunde relativ einfach. Sie ist relevant für die maximale Entschädigung und sollte immer den aktuellen Neuwert (!) der Betriebsausstattung widerspiegeln. Hierbei werden die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung plus Waren und Vorräte erfasst.

Berechnung Versicherungssumme Inhaltsversicherung Gewerbe
technische Betriebsausstattung + kaufmännische Betriebsausstattung
+ Waren
+ Vorräte
+ Mietereinbauten (falls vorhanden)
+ Kundeneigentum / Fremdeigentum für das der Betrieb die Gefahr trägt (falls vorhanden)
+ Kunstgegenstände (falls vorhanden)
+ Ausstellungsstücke (falls vorhanden)
– abzüglich Maschinen (falls über Maschinenversicherung separat vorhanden)
– abzüglich Elektronik (falls über Elektronikversicherung separat vorhanden)
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Summe
+ 10% Vorsorge
= Versicherungssumme

Vom Prinzip her werden die einzelnen Werte lediglich addiert. Wir empfehlen Ihnen die Summe im Anschluss vorsorglich um 10% zu erhöhen, um in jedem Fall einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. 

Achtung: Sie müssen sämtliche Betriebsausstattung immer zum Neuwert rechnen. Bitte berücksichtigen Sie, was die jeweilige Sache heute zum Neuwert kostet. Das ist der Wert, den die Versicherung auch zur Wiederbeschaffung im Regelfall erstattet.


Welche Versicherungen sind darüber hinaus zu empfehlen?

  • separate Glasversicherung 
    Ggf. sollte geprüft werden, ob eine separate Glasversicherung sinnvoll ist. Auch wenn viele Inhaltsversicherungen den Einschluss von Glas als Baustein möglich machen, kann eine separate Absicherung mehr Sinn machen. Wenn z. B. die Fensterflächen eine gewisse Größe überschreiten, ist kein Schutz mehr gegeben.
  • Gebäudeversicherung 
    Sofern Sie Eigentümer des Gebäudes sind, ist analog zur Inhaltsversicherung auch das Gebäude zu versichern. Dies gilt analog zu den Gefahren der Inhaltsversicherung und ist ähnlich aufgebaut.
  • Maschinenversicherung 
    Die Absicherung der Maschinen gegen Ausfall oder Maschinenbruch ist darüber hinaus sinnvoll. Eine Maschinenversicherung wird auch Maschinenbruchversicherung genannt und bietet nicht nur Schutz gegen die obigen Gefahren, sondern leistet auch bei Fehlbedienung und falscher Handhabung durch Mitarbeiter. Sie bietet insofern einen „Vollkasko“-Schutz. Außerdem können dann die Maschinen aus der Inhaltsversicherung herausgerechnet werden, da diese bereits vollumfänglich über die Maschinenversicherung abgesichert sind. Der Beitrag für die Inhaltsversicherung Gewerbe reduziert sich entsprechend.
  • Elektronikversicherung 
    Ähnlich wie die Maschinenversicherung kann man Elektronik einzeln versichern. Der Versicherungsschutz kann hier ebenfalls noch andere Gefahren beinhalten und ausgeweitet werden. Absicherung bei Fehlbedienung, einfachem Diebstahl oder eine Außenversicherung können ebenso sinnvoll sein. Das. ist insbesondere ratsam, wenn Mitarbeiter teure Elektronik, wie Smartphones, Tablets, Notebooks oder teure Spezialgeräte zur Verfügung haben oder sogar außerhalb des Betriebsgrundstückes nutzen. So ist zum Beispiel auch ein Notebook bei einfachem Diebstahl versicherbar oder der Eigenschaden, wenn ein Mitarbeiter eine Tasse Kaffee in das Notebook verschüttet.
  • Transportversicherung (Autoinhalt / Werkverkehr) 
    Sofern Sie selbst Ware zum Kunden transportieren oder Ihre Mitarbeiter teure Werkzeuge in Firmenfahrzeugen transportieren oder auf Baustellen in Containern lagern, sollte man sich überlegen, diese zu versichern. Das geht ganz einfach mit einer Autoinhaltsversicherung (oder auch Werkverkehrsversicherung genannt). Somit ist Ihr Betriebsinhalt auch außerhalb Ihres Betriebsgrundstückes versichert.


Wovon sind die Kosten einer Inhaltsversicherung Gewerbe abhängig?

Wie hoch der Preis für eine Inhaltsversicherung ist, hängt von vielen Faktoren ab. Insofern muss man die individuelle Prämie einzeln ausrechnen und vergleichen. Versicherer und Vermittler sagen übrigens häufig „Prämie“ oder „Versicherungsprämie“. Wir meinen damit immer den zu zahlenden Preis.

  • Betriebsart: Die Betriebsart ist entscheidend. Nicht jeder Versicherer bewertet jedes Betriebsrisiko gleich. So kann der eine Versicherer für Handwerker einen Aufschlag berechnen und der andere nicht.
  • Standort: Basierend auf dem Standort lassen sich genaue Daten ermitteln wie hoch beispielsweise die Einbruchwahrscheinlichkeit oder das Risiko einer Überschwemmung bei Ihnen ist. Daher ist der Versicherungsort ein großer Faktor beim Preis.
  • Art des Gebäudes: Auch die Bauart des Gebäudes hat Einfluss auf den Preis. Eine Reetdachscheune hat zum Beispiel ein viel höheres Risiko bei einem Feuer Schaden zu nehmen als eine Lagerhalle aus Metall.
  • Sicherheitsstandards: Bei einem Gebäude müssen verschiedene Sicherheitsstandards eingehalten werden. So sind zum Beispiel die Fenster und Türen gegen Einbruchdiebstahl zu sichern. Dies kann bis zu einer Vergitterung reichen. Auch kann eine Einbruchmeldeanlage (EMA) den Preis der Inhaltsversicherung senken oder sogar vorgeschrieben sein, um überhaupt Versicherungsschutz zu erhalten. Gerade bei Vorschäden oder hohen Versicherungssummen können bestimmte Sicherheitsstandards als Voraussetzung gelten. Gleiches gilt auch für eine Brandschutzanlage. Diese ist bei bestimmten Betrieben (z. B. Holzverarbeitung) häufig vorgeschrieben.
  • Vorschäden: Bei einer entsprechenden vorschadenfreien Zeit sind Rabatte möglich.
  • Höhe der Versicherungssumme: Natürlich bestimmt die Versicherungssumme auch den Beitrag der Versicherung.
  • Leistungsmerkmale: Natürlich unterscheiden sich die Tarife erheblich bei den enthaltenden Leistungen. Sofern ein Versicherungstarif mehr leistet, ist dieser meist teurer. Sofern hier also Leistungsmerkmale wie „goldene Regel“, Unterversicherungsverzicht oder der Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit versichert sind, kann der Beitrag auch höher liegen. Diese Einschlüsse lohnen sich allerdings, sobald eine dieser besonderen Bedingungen zum Schaden führt.
  • Selbstbehalt: Durch einen Selbstbehalt kann die Inhaltsversicherung Gewerbe reduziert werden. Dies ist aber in dieser Form eher unüblich.
  • Zahlweise: Üblich ist die jährliche Zahlweise. Ein monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Abruf der Beiträge sorgt in der Regel für Zuschläge von bis zu 15%. Tipp: Wir empfehlen daher die Beitragszahlung immer jährlich vorzunehmen und ggf. Rücklagen monatlich für die Versicherungsprämien einzurichten.


Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung Gewerbe (FAQ)

Welche Sicherungen / Sicherheitsvorkehrungen muss mein Betriebsgebäude erfüllen?

Stellen Sie sicher, dass Sie alle üblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Das betrifft insbesondere die ordnungsgemäße Sicherung von Fenstern und Türen. Wie auch in einer Hausratversicherung müssen zum Beispiel alle Türen mit einem bündig abschließenden Türschloss gesichert sein. Der Türbeschlag darf nicht von außen abmontierbar sein. Ob der Betrieb einer Einbruchmeldeanlage (EMA) erforderlich ist, hängt von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs ab.

Ist auch Bargeld mitversichert?

Ja, allerdings gibt es bei Bargeld immer Sublimits (Grenzen der Erstattung). Außerdem muss Bargeld in einem beschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, was entsprechend gesichert ist. Zum Beispiel muss über Nacht das Geld aus einer Kasse entfernt und in einem Safe oder anderem verschließbaren Ort gelagert werden. Bei größeren Summen muss das Bargeld in einem Wertschrank (Tresor) aufbewahrt werden. Die genauen Grenzen stehen in den Versicherungsbestimmungen des Tarifs.

Sind auch Wertsachen versichert?

Es kommt darauf an, was für Wertsachen gemeint sind. Teure Elektronik empfehlen wir über eine separate Elektronikversicherung zu versichern. Bei Kunstgegenständen im Betrieb muss man genau auf die Höhe der Erstattung für diese achten. Sollten Sie zum Betrieb teure Edelmetalle benötigen (Beispiel Zahnart: Zahngold), so müssen diese ähnlich wie Bargeld gesichert und meist extra angegeben werden.

Muss ich alle Betriebsäume und Nebengebäude angeben? 

Ja, es empfiehlt sich dem Versicherer sämtliche zur Verfügung stehenden Räume zu melden. Sollten Sie beispielsweise eine separate Lagerhalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite nutzen, so muss dieser zweite Versicherunsort ebenfalls mit aufgenommen werden.

Sind auch fremde Sachen (z. B. Kundeneigentum) mitversichert?

In manchen Branchen (z. B. Reparaturbetrieb) ist es üblich, Sachen von Kunden in Obhut zu nehmen. Diese werden im Rahmen von Obhutsschäden im Rahmen der Tätigkeit mitversichert. Allerdings muss der Tarif diese Obhutsschäden als Leistungsmerkmal beinhalten und es müssen Dinge sein, die im Rahmen der Tätigkeit üblicherweise gelagert werden.

Ist mein Betriebinhalt auch außerhalb meines Betriebsgrundstückes versichert?

Normalerweise nicht. Die Inhaltsversicherung deckt normalerweise nur das Betriebsgrundstück als Versicherungsort ab. Es gibt in der Regel keine Außenversicherung, es sei denn der Tarif beinhaltet eine. Diese sind aber meist mit einem Sublimit versehen. Wichtig: Sollten Sie hohe Werte oder teure Werkzeuge mit eigenen Mitarbeitern in Ihren FIrmenfahrzeugen zum Kunden transportieren, empfiehlt sich eine Autoinhaltsversicherung (auch Werkverkehrsversicherung). Damit sind häufig auch der Inhalt eines Baustellencontainer und Ähnliches versichert.

Sind Überschwemmung, Hochwasser und Rückstau versichert? 

Die Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser und Rückstau sind nur versichert, wenn ein Baustein für Elementargefahren (Naturgefahren) mitversichert ist. Auch für Rückstau kann es Ausnahmen oder Sublimits geben.

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