Die Verkehrshaftungsversicherung bietet dem Versicherungsnehmer sowie seinen Mitarbeitern Schutz für seine Tätigkeit als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer.
Der Versicherungsnehmer kann sich nur dann auf die Vorteile der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), insbesondere auf die darin geregelten Haftungsgrenzen berufen, wenn er eine entsprechende Verkehrshaftungspolice abgeschlossen hat. Dem Lagerhalter droht ansonsten eine unbegrenzte Haftung, weshalb diese Versicherung für ihn äußerst wichtig ist.
Für den Frachtführer oder Spediteur im Selbsteintritt, der innerdeutsche Straßengüterbeförderungen mit einem Fahrzeug ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen durchführt, stellt die Verkehrshaftungsversicherung darüber hinaus eine Pflichtversicherung dar. Wenn keine vorhanden ist, kann dies zu erheblichen Geldbußen und der Verweigerung der Gewerbeerlaubnis führen.