Unternehmervorsorge – Die Vorsorge des Unternehmers und Personen mit Schlüsselfunktion (Keyperson)
Bestimmte Personen können für ein Unternehmen sehr wichtig sein. Diese Personen sind in der Regel durch anderes Personal schlecht austauschbar. Nicht nur die Arbeitskraft, sondern auch das Know-how, die Beziehungen zu Geschäftspartnern und nicht zu ersetzende Erfahrungen im operativen Geschäft, machen diese Person so wertvoll.
Fällt der Inhaber einer Einzelunternehmung unfall- oder krankheitsbedingt plötzlich aus, so hat dies in der Regel erhebliche Konsequenzen für den Betrieb. Bei Führungskräften von Kapitalgesellschaften können die Aufgaben und Prozesse von anderen Führungskräften übernommen werden.
Diese Seite widmet sich ausschließlich der Betrachtung des Unternehmers in seiner Eigenschaft als Privatperson. Es gibt den Unternehmer in zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Auf der einen Seite ist er Entscheider im Unternehmen, auf der anderen Seite benötigt er auch als Privatperson einen umfassenden Versicherungsschutz. Ziel ist es, den Unternehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson mit seinem privaten Vermögen gegen Risiken abzusichern, die eine private Haftung zur Folge haben könnten. Man spricht in einem derartigen Falle von der so genannten „Durchgriffshaftung„.
Ein gut abgesichertes Unternehmen benötigt auch einen rundum geschützten Unternehmer!